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Glossar.

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Barrierefreiheit

Barrierefreies Internet bezeichnet Web-Angebote, die von allen Nutzern unabhängig von körperlichen (z.B. Sehschwächen) und/oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt (barrierefrei) genutzt werden können. Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet, und dabei auf eine spezielle Aufbereitung der Webangebote angewiesen, die über die übliche Darstellung hinausgehen. Blinde und sehbehinderte Nutzer lassen sich Webseiten per Software vorlesen oder in Braille-Schrift ausgeben. Gehörlose oder schwer hörende Menschen, deren erste Sprache Gebärdensprache ist, benötigen auf sie zugeschnittene, besondere Darstellungsformen im Internet.

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DL-InfoV

Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) trat am 17. Mai 2010 in Kraft. Diese Verordnung erweitert die Informationspflichten für Anwälte, die vor der Mandatsannahme erfüllt sein müssen. Diese Information kann z.B. über die Homepage erfolgen. Zukünftig sind neben den bereits durch das Telemediengesetz (TMG) erforderlichen Daten, wie Name, Adresse und Kontaktdaten der Kanzlei oder den berufsrechtlichen Regelungen, auch Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, Kooperation und Partnerschaften oder den Allgemeine Geschäftsbedingungen notwendig.

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Hosting

Für die Bereitstellung der Homepage werden vom Webhoster spezielle Webserver in großen Rechenzentren zur Verfügung gestellt, die 24 Stunden am Tag über eine schnelle Verbingung mit dem Internet verbunden sind. Diese Dienstleistung erfolgt üblicherweise gegen Bezahlung. Das Hosting Ihrer Homepage ist bei ra-page inbegriffen, so dass hierfür keine weiteren Kosten entstehen.

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Impressum

Jede Kanzleihomepage benötigt ein Impressum. Den maßgeblichen Inhalt des Impressums einer Kanzleihomepage definiert § 5 Telemediengesetz (TMG). Das TMG gilt seit dem 1. März 2007. Zu diesem Zeitpunkt trat das – noch heute auf vielen Kanzleihomepages zitierte – Teledienstegesetz (TDG) außer Kraft. Sie können im Impressum Ihrer ra-page Kanzleihomepage alle erforderlichen Angaben machen, wie z.B. Nennung der Anwaltskammer, Ust-Identifikationsnummer (nicht zu verwechseln mit der Steuernummer), Berufsbezeichnung etc.

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Online-Mandantenfragebogen

ra-page premium bietet Ihnen einige besondere Online-Formulare zu den Themen „Scheidung“, „Unfall“, „Bußgeld“ und „Arbeitsrecht“. Mandanten können diese Formulare für eine schnelle Bearbeitung direkt am Bildschirm ausfüllen und in Ihre Kanzlei schicken.

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QR-Code

Der Begriff QR-Code steht für englisch: quick response = schnelle Antwort. Es ist ein zweidimensionaler Code (2D-Code) und besteht aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten - ähnlich einem Barcode. Der Code kann unterschiedliche Informationen enthalten z.B. eine Webadresse. Der QR-Code wird gerne in der Werbung eingesetzt, um eine schnelle Erreichbarkeit der Website mit dem Mobiltelefon zu ermöglichen.

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ra-newsflash

ra-newsflash ist ein kostenpflichtiger juristischer Nachrichtendienst, der werktäglich aktuelle Entscheidungen aus über 100 Rechtsgebieten auf Homepages veröffentlicht. In einigen ra-page Paketen ist ra-newsflash bereits ohne Zusatzkosten enthalten. Die Kanzleihomepage wird interessanter und aktueller.

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ra-tools

ra-tools ist ein kostenpflichtiger Dienst, der juristische Rechner und Tabellen für die Kanzleihomepage bietet. Vom Bremswegrechner über die Düsseldorfer Tabelle, einem Pfändungsrechner und einem Prozesskostenrechner bis zum Verzugszinsrechner (u.v.m.) ist alles dabei. Derzeit stehen 15 verschiedene Tools zur Verfügung. Wir arbeiten stets daran, neue Tools zu entwickeln - gern auch auf Anfrage. In ra-page premium ist ra-tools bereits ohne Zusatzkosten enthalten. Die Webseite wird durch ra-tools interessanter und Sie heben sich von den Homepages Ihrer Anwaltskollegen ab.

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Silversurfer

Silversurfer ist eine Bezeichnung für ältere Internetnutzer ab einem Lebensalter von ca. 50 Jahren – jener Altersgruppe die im Marketing-Jargon als „Best Ager“ bezeichnet wird. Der Name ist eine Anspielung auf die silbergrauen Haare älterer Nutzer.

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suchmaschinenfreundlich

ra-page verzichtet auf alle „Stolpersteine“, die Suchmaschinen nicht „mögen“. So können Suchmaschinen z.B. bunte Animationen (Flash), wie sie oft für die Vorstellung von Kinofilmen verwendet werden, nicht auswerten. Problematisch ist auch die Zusammenfassung von Teilseiten über so genannte Framesets, da Suchmaschinen in solchen Fällen den Suchenden nur auf einen Ausschnitt der eigentlichen Webseiten führen können. Der eigentliche Inhalt eines Webauftritts liefert Suchmaschinen oft nicht genug Informationen über das Anliegen des Veröffentlichenden. Deshalb ergänzen wir Ihre Homepage um nicht sichtbare Zusatzinformationen (Meta-Tags), um eine bessere Indizierung durch die Suchmaschine zu erreichen. Allerdings können wir keine Gewähr für eine bestimmte Platzierung übernehmen – das wäre unseriös. Da Suchmaschinen ständig neue Seiten einlesen bzw. vorhandene geändert werden, ist die genaue Platzierung fortlaufenden Änderungen unterworfen. Außerdem hängt die Platzierung sehr stark von der Wahl der Suchbegriffe ab. So sollten Sie stets versuchen, den eigenen Webauftritt nur auf bestimmte Begriffe hin auszurichten. – Wir helfen Ihnen dabei.

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TDG

Teledienstegesetz, siehe Impressum

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Teledienstegesetz

siehe Impressum

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Telemediengesetz

siehe Impressum

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TMG

Telemediengesetz, siehe Impressum

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Virenfilter

Der Virenfilter durchsucht eingehende E-Mails noch vor der Ablage im Postfach nach Viren und filtert diese aus. Auch ausgehende E-Mails werden vor dem Versand auf Viren überprüft. Das System wird laufend aktualisiert, um den E-Mail-Verkehr sicherer zu machen. Eine Gewähr absoluter Virenfreiheit ein- bzw. ausgehender Mails genauso wie eine 100%ige Sicherheit ist im Internet allerdings leider nie gegeben.